Leitfaden zur Anwendung der EU-Maschinenrichtlinie

Sonntag, 27. Dezember 2009 12:00 | Diesen Artikel twittern!

Kurz vor Inkrafttreten der neuen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG am 29.12.2009 hat die EU-Kommission wesentliche Teile ihres Leitfadens zur Anwendung der Richtlinie in einer ersten Ausgabe veröffentlicht.

Titel Leitfaden Maschinenrichtlinie

Unter dem Titel »Guide to application of the Machinery Directive 2006/42/EG« steht der Leitfaden als kostenloser Download zur Verfügung.

Der mehr als 300 Seiten umfassende Leitfaden, der bisher nur in englischer Sprache vorliegt, enthält Erläuterungen zu verschiedenen Teilen der neuen Maschinenrichtlinie.

Der Leitfaden ist leider weder vollständig noch leicht verständlich. Dennoch: besser als nichts. Und möglicherweise besser als die mehr oder minder guten, jedoch immer teuren, Ratschläge der »Berater«, die derzeit wie Pilze aus dem Boden zu schießen scheinen.

3 Kommentare

  1. 1

    Schön, dass die EU-Kommission endlich auch was zum Thema MRL veröffentlicht. Diese tritt ja erst am 29.12.09, also Morgen, in Kraft. Schon fraglich, was diese Bürokraten in Brüssel überhaupt zustande bringen.
    Und diese sogenannten Berater verkaufen für teures Geld eigentlich Wissen, das man mit dem Studium des folgenden Buches selbst ohne Probleme erarbeiten kann: „Die neue EG- Maschinenrichtlinie 2006/42/EG; ISBN: 3-410-16518-5 / 978-3-410-16518-7“. Dieses Buch kann ich sehr empfehlen, da es die MRL komplett verständlich abhandelt. Damit sollten alle offenen Fragen zur neuen MRL geklärt sein.

  2. 2

    Gibt es eigentlich schon eine Übersetzung in die anderen Amtssprachen der EU?
    Und wenn nicht: Ich meine doch, dass zumindest Gesetze in den jeweiligen Sprachen vorliegen müssen - ist das bei einem Leitfaden nicht der Fall?

  3. 3

    Nein, bisher ist der Leitfaden weder vollständig noch gibt es Übersetzungen. Die Maschinenrichtlinie ist ein Gesetz und liegt in allen Sprachen der Gemeinschaft vor. Der Leitfaden ist kein Gesetz, sondern soll nur Hilfe bieten bei der Umsetzung bzw. Einhaltung der Maschinenrichtlinie.

    Nationale Gesetze liegen selbstverständlich ebenfalls vor, in Deutschland erfolgt die Umsetzung in nationales Recht über die 9. Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz
    (9. GPSGV – Maschinenverordnung).

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