Bescheuerte Warnhinweise
Donnerstag, 7. Februar 2008 12:00 |
Es ist wie bei allen demokratischen Vorgängen: Man bekommt das, was man verdient. Das trifft auf politische Wahlen zu und im erweiterten Sinn auch auf produktbezogene Warnhinweise in den USA. Das dortige Rechtssystem “Schuldig bis zum Beweis des Gegenteils” und die damit verbundenen horrenden Schadenersatzsummen bringt viele Hersteller dazu, im Zusammenhang mit ihren Produkten auch noch vor den abstrusesten der denkbaren Fehlbedienungen zu warnen.

Eine wunderbare Quelle im Internet ist der “Wacky Warning Label Contest” der Organisation M-LAW (Michigan Lawsuit Abuse Watch).
Den Großen Preis beim 11. Wettbewerb gewann der Hinweis “GEFAHR! Vermeiden Sie den Tod!”
Bei einem Brieföffner wird das Tragen einer Schutzbrille empfohlen. Das erinnert an ein altes Kindergeburtstagsspiel, bei dem man versuchen muss, mit Handschuhen, Schal, Mütze und Mantel bekleidet, mit Messer und Gabel eine Tafel Schokolade zu öffnen, die außerdem noch mit einer verknoteten Paketschnur umwickelt ist.
“Keine Personen in die Waschtrommel stecken!” und “Hemden nicht am Körper bügeln!” sind weitere Highlights.
Aber: Nicht in jedem Fall ist ein zunächst sinnlos erscheinender Warnhinweis wirklich überflüssig. Hierzulande haben Hersteller eine so genannte Produktbeobachtungspflicht. Wenn einem Hersteller beispielsweise zu Ohren kommt, dass tatsächlich schon einmal jemand versucht hat, mit Haartönung eine Geburtstagstorte zu färben, dann hat er die Pflicht, vor diesem von nun an bekannten Missbrauch zu warnen (”Nicht zum Färben von Lebensmitteln geeignet”).
PS: Sinnvolle Warnhinweise schreiben die Leute bei klare Texte + Bilder.




