Gebrauchsanleitung lesen ist Pflicht!

Freitag, 7. September 2007 12:00 | 

Das WDR-Magazin Quintessenz berichtete vorgestern von einer Entscheidung des Amtsgerichts München. Danach könne man vom Kunden verlangen, dass er sich über die Gebrauchsanweisung weiter informiere, wenn Warnhinweise vorhanden sind. In vorliegenden Fall ging es um eine Autobatterie und die darauf angebrachten Warnhinweise.

Nicht nur Hersteller haben also Pflichten, sondern auch Konsumenten.

PS: Die von klare Texte + Bilder kennen sich aus bei Gebrauchsanleitungen.

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