Dokumentationsportal - ein Erfahrungsbericht

Mittwoch, 27. Januar 2010 12:00

Viele Dokumente und ein schlechtes Gedächtnis – eine unglückliche Kombination. Leider ist das Zusammentreffen dieser beiden Fakten aber nur allzu menschlich. Das machte sich auch bei Karsten Krumrück von der Saperion AG bemerkbar. Und er begann, sich mit dem Problem zu beschäftigen, als ihm zum x-ten Mal die Frage gestellt wurde: »Sag mal, in welchem Handbuch finde ich eigentlich …«

Seine Idee: ein Dokumentationsportal. Nicht nur für die eigenen Mitarbeiter, sondern idealerweise auch für Kunden. Gut bedienbar und leicht verständlich musste es demnach sein. Vielleicht auch noch schnell, umfassend und stets aktuell. Vielleicht? Bestimmt!

Im Saperion-Blog beschreibt Karsten Krumrück, wie er sich dem Problem genähert hat und wie der aktuelle Stand ist: »Dokumentationsportal statt Handbuchstapel«.

Unbedingt empfehlenswerter Lesestoff!

Screenshot Dokumentationsportal Saperion

Thema: Usability, Tools, Technische Dokumentation, Kommunikation, Ideen, Bedienungsanleitungen | Kommentare (0)

Betriebsanleitung vs. Betriebsanweisung

Donnerstag, 7. Januar 2010 12:00

Vor ein paar Tagen veröffentlichte jemand ein Foto im Internet, dessen Inhalt er offensichtlich amüsant, zumindest aber bemerkenswert fand: die Betriebsanweisung für einen Kirchturm.

Foto BetriebsanweisungAls Überschrift wählte er jedoch – und dieses Missverständnis mag der Grund für seine Erheiterung gewesen sein – den Begriff »Bedienungsanleitung«.

Klar, das klingt schon komisch, eine Bedienungsanleitung für einen Kirchturm. Was soll es da zu bedienen geben? Die Glocken möglicherweise, aber dann wäre es eine Glockenbedienungsanleitung.

Zurück zum Missverständnis und damit zur Aufklärung über eine regelmäßig auftretende Begriffsverwirrung (natürlich nie bei uns Profis der Technischen Dokumentation). Es klingt ja auch aufs erste Hören alles sehr ähnlich: Bedienungsanleitung, Betriebsanleitung, Bedienungsanweisung, Gebrauchsanweisung, Gebrauchsanleitung. Bei genauerer Betrachtung fällt jedoch einer der Begriffe aus der Reihe heraus, da er nicht das beschreibt, was man gemeinhin unter einer Bedienungsanleitung versteht, nämlich ein Dokument, das die Bedienung einer Apparatur beschreibt oder in anderer Weise Handlungsanweisungen und Erklärungen zum Umgang mit was auch immer liefert. Es ist die Betriebsanweisung.

Die Betriebsanweisung wird nicht von Technischen Redakteuren geschrieben, sondern vom Betreiber eines Betriebes erstellt. Die Betriebsanweisung schreibt das Verhalten im Betrieb mit Maschinen, Anlagen und Gefahrstoffen vor. Die Betriebsanweisung gilt in dem Betrieb, für den sie erstellt wurde. Sie dient dem Arbeitsschutz.

Typische Inhalte von Betriebsanweisungen sind:

  • Anwendungsbereich
  • Gefahren für Mensch und Umwelt
  • Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
  • Verhalten bei Störungen
  • Verhalten bei Unfällen, Erste Hilfe
  • Sachgerechte Entsorgung / Instandhaltung von Maschinen und Anlagen
  • Folgen der Nichtbeachtung

Im Zusammenhang mit der innerbetrieblichen Betriebsanweisung steht die sogenannte »Gefährdungsbeurteilung«, die wiederum nicht zu verwechseln ist mit der »Risikobeurteilung«, die als Basis für die Betriebsanleitung in der EU-Maschinenrichtlinie genannt ist.

Alles klar?

Thema: Technische Dokumentation, Wissen, Verständlichkeit, Wortsalat, Bedienungsanleitungen | Kommentare (0)

Frauen-Browser nur blöder Marketingtrick

Sonntag, 3. Januar 2010 12:00

Ein Aufschrei des Entzückens sollte Ende letzten Jahres durch das Internet gellen, so dachte es sich wohl die Schweizer Zeitschrift »annabelle«. Der erste Frauen-Browser ist da!

Frauen-Browser, fragt sich der emanzipierte Mann, was hat der, was meiner nicht hat? Sicher, Frauen sind anspruchsvoller beim Surfen als Männer: sie überlegen mehr vor dem Klicken, lesen konzentrierter, prüfen genauer, bevor sie etwas Neues auf ihren Computer laden. Softsurfer eben. Und für diese Zielgruppe gibt es jetzt einen eigenen Browser, womöglich auch softer, intelligenter und besser als das Männermodell von Microsoft oder Mozilla? Mozilla, das klingt auch schon so abschreckend wie Godzilla. Jetzt also der neue Barbie-Browser.

Erste Erleichterund beim Besuch der Website von annabelle. Es handelt sich offenbar doch nicht um einen Frauen-Browser, sondern nur um einen »speziell auf annabelle-Leserinnen zugeschnittenen Internet Explorer«. Der Glaube an die weibliche Intelligenz kehrt zurück. Zu den Leserinnen von annabelle ist zunächst einmal keine Äußerung erforderlich.

Screenshot Frauen-Browser

Ernüchterung ist das Nächste, dicht gefolgt von Verärgerung. Der Gedanke drängt sich auf, dass die Schweizer annabelle ihre Leserinnen (die Leser nicht) für ziemlich dumm hält. Im Blog von zeix, einer Agentur für Usability, findet sich eine ausführliche und treffende Rezension des als Frauen-Browser angepriesenen Werbetools, dem sich die Leserinnen der annabelle möglichst freiwillig ausliefern sollen. Dort heißt es unter anderem: »Der Kern des Frauen-Browsers (eigentlich der IE8) ist aber schlicht die zielgruppengerechte, vordefinierte Favoritenliste.« Diese überzeugt sofort mit dem Eintrag »Männer!« (mit Ausrufezeichen). Ist klar. Auch die Suche soll auf die Bedürfnisse der »Schweizer Frau« zugeschnitten sein: anstatt bei Google oder anderen einschlägigen Suchmaschinen sucht diese offenbar grundsätzlich in »toppreise.ch«.

Wie schreibt ein Kommentator des Blogeintrags von zeix doch so treffend: »Beim Stichwort «Frauen-Browser» … dachte ich zuerst an ein neuartiges Navigationskonzept, wo man nach Frauen browsen kann«.

Nun gut, ein neues Jahr hat begonnen. Schwamm drüber.

Thema: Usability, Marketing, Kommunikation, Ideen | Kommentare (0)

BAM! Gut geprüft.

Mittwoch, 30. Dezember 2009 12:00

BAM! Welch wunderbare Verschmelzung von Akronym[1] und Onomatopoesie[2]. In diesem Fall, besser: an diesem Datum, passt es sogar besonders gut.

BAM!

BAM ist die Bundesanstalt für Materialforschung und Prüfung mit Sitz in Berlin. Die BAM gehört zum Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi). Sie testet unter anderem Feuerwerkskörper und entscheidet mit der Zulassung darum, ob diese in Deutschland angeboten und verkauft werden dürfen.

Für die Zulassungsprüfung müssen die Hersteller ihre neuen Feuerwerkstypen in 33-facher Ausfertigung spätestens im Sommer an die BAM nach Berlin schicken. 76 Feuerwerkskörper lehnte die BAM in diesem Jahr ab, 33 neue wurden zugelassen. Insgesamt darf man jetzt in Deutschland legal 65 verschiedene Typen verknallen, verschießen oder einfach nur anzünden. Die Regeln und Sicherheitsbestimmungen haben sich seit Oktober verändert, mit einer, für alle Europäischen Länder geltenden Übergangsfrist, die in drei Jahren abläuft. Demnach darf bereits an diesem Silvester erstmals auch in Deutschland Feuerwerk nach europäischer Norm verkauft werden; Waren bisher 200 g Schwarzpulver und Leuchtsterne erlaubt, dürfen es jetzt 500 g sein. Das erklärt die in diesem Jahr besonders häufig angebotenen Feuerwerksbatterien, die für fast dreimal längere Freude am Funkensprühen sorgen.

Fazit: Die mit CE- und BAM- Zeichen zugelassene Feuerwerkskörper sind sicher, solange man zuvor die Bedienungsanleitung in einem möglichst nüchternen Zustand liest – und befolgt.

Wer’s gern mal richtig knallen sehen will, dem sei dieser ZDF-Bericht über die Arbeit der BAM empfohlen: »Materialprüfung auf Sicherheit«. Was geschehen würde, wenn sich nur drei mit Feuerwerkskörpern gefüllte Kartons, beispielsweise in einem Ladengeschäft, entzünden, zeigt dieses Video »Feuerwerk-Trends 2009« am Schluss.

Erikative im Comic

[1] In der Linguistik wird als Akronym eine aus den Anfangsbuchstaben oder -silben einer Wortgruppe oder eines Kompositums gebildete Abkürzung bezeichnet, die selbst wiederum als Wort verwendet wird. Bekannte Beispiele sind NATO, Aids, Azubi, GAU oder asap.

[2] Onomatopoesie, deutsch Lautmalerei, ist die Nachahmung eines Naturlautes oder eines sonstigen außersprachlichen akustischen Phänomens durch die klanglich als ähnlich empfundene Lautgestalt eines sprachlichen Ausdrucks, als Interjektion zum Beispiel »Peng!«, »Kawumm!« oder »knurr«.

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Leitfaden zur Anwendung der EU-Maschinenrichtlinie

Sonntag, 27. Dezember 2009 12:00

Kurz vor Inkrafttreten der neuen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG am 29.12.2009 hat die EU-Kommission wesentliche Teile ihres Leitfadens zur Anwendung der Richtlinie in einer ersten Ausgabe veröffentlicht.

Titel Leitfaden Maschinenrichtlinie

Unter dem Titel »Guide to application of the Machinery Directive 2006/42/EG« steht der Leitfaden als kostenloser Download zur Verfügung.

Der mehr als 300 Seiten umfassende Leitfaden, der bisher nur in englischer Sprache vorliegt, enthält Erläuterungen zu verschiedenen Teilen der neuen Maschinenrichtlinie.

Der Leitfaden ist leider weder vollständig noch leicht verständlich. Dennoch: besser als nichts. Und möglicherweise besser als die mehr oder minder guten, jedoch immer teuren, Ratschläge der »Berater«, die derzeit wie Pilze aus dem Boden zu schießen scheinen.

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